Dabei gilt es das beigefügte Formular, ausgefüllt an das Gesundheitsamt zu senden und das für den Verein gültige Hygienekonzept anzufügen. Nach kurzer Prüfung erhält der beantragende Verein eine Information dazu. Dies gilt auch für anderweitige Veranstaltungen.
Sollte der Inzidenzwert wieder steigen ,kann es natürlich zur Aufhebung der Genehmigung kommen. Der KFA ist bemüht über die Ämter in Greiz und Gera deren Verfahrenseise zu erfragen, um diese dann auch hier zu veröffentlichen.