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Mittwoch, 24 November 2021 13:19

Geraer Verein mit Geldstrafe belegt

geschrieben von Manfred Malinka

Verstoß gegen die Bestimmungen des Spielrechts nachgewiesen.

 

Der SV Gera-Roschütz 1887, Vertreter der Ostthüringer Kreisliga, Staffel B, wurde vom Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes mit einer Geldstrafe belegt, die im mittleren Rahmen der angegebenen Strafvorschrift liegt, die aber für den Sachverhalt als schuld- und tatangemessen zu betrachten ist. Zudem muss der SVR die Verfahrenskosten tragen.

Was war geschehen?
Gegenstand des Verfahrens war die nicht ordnungsgemäße Erlangung einer Spielberechtigung für einen Spieler.
In der Begründung heißt es unter anderem: „In § 5 Ziffer 1, Absatz 2, der Spielordnung des TFV ist vorgeschrieben, dass eine Spielerlaubnis durch die Passstelle auf Antrag mit Vorlage einer Kopie eines Personaldokumentes und einem elektronischen Passfoto erteilt wird. Mit der  Beantragung einer Spielerlaubnis via „DFBnet, Antragstellung online“ entfällt zwar das  Einreichen des Antrages und der nötigen Unterlagen zum Nachweis der Identität eines Spielers, aber nach § 6, Ziffern 1 und 2 der Spielordnung via „DFBnet Antragstellung online“ war der SV Gera-Roschütz jedoch verpflichtet, diese Unterlagen zu kontrollieren und für zwei Jahre vorzuhalten und auf Verlangen des Verbandes vorzulegen. Dieser Verpflichtung kamen die Ostthüringer nicht nach und damit liegt ein Verstoß gegen die Bestimmungen zur Erteilung eines Spielrechts vor. Roschütz beantragte die Spielberechtigung für den Spieler unter der Angabe Nationalität „deutsch“ und als Erstausstellung. Diese Angaben waren falsch und führten dazu, dass für diesen Spieler eine zweite Spielberechtigung unter einer anderen Identität ausgestellt wurde. Nur so war es Roschütz überhaupt möglich, den Spieler innerhalb von nur zwei Tagen spielberechtigt zu bekommen und diesen sofort in Spielen einzusetzen. Bei korrekter Ausfüllung des Antrages unter Prüfung der Personaldokumente des Spielers wäre dies nicht möglich gewesen, da aufgefallen wäre, dass es für diesen Spieler bereits eine Spielberechtigung für einen anderen Verein gab.               

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