KFA Ostthüringen
Kreisfußballausschuss Ostthüringen
Sonntag, 24 November 2019 22:15

Mitteilungen des Sportgerichts des KFA Ostthüringen – Urteile des Sportgerichts des KFA Ostthüringen für die Monate Oktober Teil 2 und November Teil 1 2019

geschrieben von Michael Fritsch

Im zweiten Teils des Zeitraums Oktober 2019  bis November 2019 hatte das Sportgericht des KFA-Ostthüringen über 10 Verfahren zu entscheiden.

Urteil SO 18 – 19 / 20

Der Verein SV Motor Altenburg e.V. erhält aufgrund von Falschangaben beim Antrag auf Spielerlaubnis bezüglich eines F – Juniorenspielers über das Pass – online – Verfahren eine Geldstrafe in Höhe von 30,- € vom Sportgericht des KFA Ostthüringen auferlegt, §§ 4 Ziffer 1 (6) der SpO des TFV in Verbindung mit §§ 40 (1) b), 41 (1) und (4) sowie 43 (5) der RuVO des TFV.

(Urteil vom 29.10.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)

Beschluss SO 19 – 19 / 20

Das Verfahren gegen den Verein FSV Berga e.V. wegen Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls für den Spielbetrieb 2019 / 2020 wird aufgrund Fristversäumnis der Antragstellung durch den Schiedsrichterausschuss des KFA Ostthüringen eingestellt, §7 (8) Satz 6 der Schiedsrichterordnung des TFV. Es werden vom Sportgericht keine Strafgelder bei diesem Verfahren und Punktabzüge für die laufende Spielzeit für den Verein FSV Berga e.V. ausgesprochen, jedoch gilt es zu bedenken, dass eine eventuelle, zukünftige Unterschreitung der Stellung von ausreichend Schiedsrichtern für den Spielbetrieb für die nächsten 3 Jahre vom derzeitigen Stand aus fortgezählt wird. Die Verfahrenskosten hat der KFA Ostthüringen zu tragen.

(Beschluss vom 29.10.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)

Beschluss SO 20 – 19 / 20

Das Verfahren gegen den Verein FSV Mohlsdorf e.V. wegen Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls für den Spielbetrieb 2019 / 2020 wird aufgrund Fristversäumnis der Antragstellung durch den Schiedsrichterausschuss des KFA Ostthüringen eingestellt, § 7 (8) Satz 6 der Schiedsrichterordnung des TFV. Es werden vom Sportgericht keine Strafgelder bei diesem Verfahren und Punktabzüge für die laufende Spielzeit für den Verein FSV Mohlsdorf e.V. ausgesprochen, jedoch gilt es zu bedenken, dass eine eventuelle, zukünftige Unterschreitung der Stellung von ausreichend Schiedsrichtern für den Spielbetrieb für die nächsten 3 Jahre vom derzeitigen Stand fortgezählt wird. Die Verfahrenskosten hat der KFA Ostthüringen zu tragen.

(Beschluss vom 02.11.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)

Urteil SO 21 – 19 / 20

Der Spieler E.H. von der SG FC Thüringen Weida wird wegen einer Tätlichkeit gegenüber seinem Gegenspieler, nachdem er zuvor selbst Opfer einer sportwidrigen Handlung geworden ist, beim Spiel Nr. 035 der Kreisoberliga der A - Junioren zwischen SG FC Thüringen Weida und SG SSV Großenstein, ausgetragen am 15.10.2019 in Weida, zu einer Sperre in Höhe von 4 Pflichtspieltagen verurteilt, § 42 (4) e) in Verbindung mit § 41 (6) der RuVO des TFV. Es wird für die Pflichtspielsperre der Sofortvollzug vom Sportgericht ausgesprochen, § 30 (4) der RuVO des TFV.

(Urteil vom 24.10.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)

Urteil SO 22 – 19 / 20

Der Spieler L.P. von der SG SSV Großenstein wird wegen einer schweren Beleidigung gegenüber seinem Gegenspieler in Tateinheit mit dem Begehen einer Unsportlichkeit, nachdem er zuvor selbst Opfer einer sportwidrigen Handlung geworden ist, beim Spiel Nr. 035 der Kreisoberliga der A - Junioren zwischen SG FC Thüringen Weida und SG SSV Großenstein, ausgetragen am 15.10.2019 in Weida, zu einer Sperre in Höhe von 3 Pflichtspieltagen verurteilt, § 42 (4) a) und c) in Verbindung mit § 41 (6) der RuVO des TFV. Es wird für die Pflichtspielsperre der Sofortvollzug vom Sportgericht ausgesprochen, § 30 (4) der RuVO des TFV.

(Urteil vom 24.10.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)

Urteil SO 23 – 19 / 20

Der Trainer S.N. von der SG SSV Großenstein wird wegen unsportlichem Verhalten beim Spiel Nr. 035 der Kreisoberliga der A - Junioren zwischen SG FC Thüringen Weida und SG SSV Großenstein, ausgetragen am 15.10.2019 in Weida, zu einer Sperre in Höhe von 1 Pflichtspieltag in Form eines Innenraumverbotes sowie einer Geldstrafe in Höhe von 30,- € verurteilt, § 42 (4) a) in Verbindung mit § 41 (3) der RuVO des TFV. Es wird für das Innenraumverbot der Sofortvollzug vom Sportgericht ausgesprochen, § 30 (4) der RuVO des TFV.

(Urteil vom 24.10.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)

Beschluss SO 24– 19 / 20

Das Verfahren gegen den Verein JFC Gera e.V. aufgrund des Rückzugs der A2 – Juniorenmannschaft vom Spielbetrieb des KFA Ostthüringen wird aufgrund unzureichender Einreichung von Unterlagen des verantwortlichen Staffelleiters R. M. der A – Junioren des KFA Ostthüringen durch das Sportgericht kostenpflichtig an den Antragsteller zurückgewiesen. Die Verfahrenskosten in Höhe von 20,- € hat der KFA Ostthüringen zu tragen.

(Beschluss vom 30.10.2019; der Beschluss ist rechtskräftig!)

Urteil SO 25 – 19 / 20

Der Zuschauer M.K. vom Verein SV Elstertal Bad Köstritz wird aufgrund des Verursachens eines Spielabbruchs beim Pokalspiel Nr. 059 des KFA Ostthüringen zwischen SV Elstertal Bad Köstritz und FSV Meuselwitz, ausgetragen am 31.10.2019 in Bad Köstritz, zu einer Sperre bis zum 30.06.2020 für sämtlichen Spielbetrieb sowie einer Geldstrafe in Höhe von 150,- € verurteilt, § 42 (4) k) der RuVO des TFV. Es wird für die Pflichtspielsperre der Sofortvollzug vom Sportgericht ausgesprochen, § 30 (4) der RuVO des TFV. Des Weiteren erhält der Verein SV Elstertal Bad Köstritz e.V. eine Geldstrafe in Höhe von 150,- € vom Sportgericht auferlegt, § 43 (7) in Verbindung mit § 3 (2) der RuVO des TFV.  Als Auflage wird dem Verein SV Elstertal Bad Köstritz e.V. eine kostenpflichtige Spielbeobachtung durch ein Mitglied des Sportgerichts des KFA Ostthüringen in der Spielzeit 2019 / 2020 erteilt, § 40 (2) der RuVO des TFV.

(Verkündigung des Urteil am 15.11.2019 in einer mündlichen Verhandlung; das Urteil wurde am 18.11.2019 den beteiligten Parteien zugestellt und ist somit noch nicht rechtskräftig, da die Berufungsfrist noch nicht abgelaufen ist!)

Beschluss SO 26– 19 / 20

Das Verfahren gegen den Spieler J.K. vom Verein SV Elstertal Bad Köstritz e.V. wegen des Erhalts einer Roten Karte beim Pokalspiel Nr. 059 des KFA Ostthüringen zwischen SV Elstertal Bad Köstritz und FSV Meuselwitz, ausgetragen am 31.10.2019 in Bad Köstritz, wird aufgrund des Rückzugs des Antrags auf eine mündliche Verhandlung durch den Verein SV Elstertal Bad Köstritz wieder an den Antragsteller R.W., Pokalspielstaffelleiter des KFA Ostthüringen, durch das Sportgericht zur Bearbeitung zurücküberwiesen.

(Beschluss vom 05.11.2019; der Beschluss ist rechtskräftig!)

Urteil SO 27 – 19 / 20

Der Spieler S.J. von der Spielgemeinschaft SV Blau – Weiß Auma wird wegen einer Schiedsrichterbeleidigung beim Spiel Nr. 075 der Kreisliga Staffel B des KFA Ostthüringen zwischen 1.FC Greiz II und SG SV Blau – Weiß Auma, ausgetragen am 03.11.2019 in Greiz, zu einer Sperre in Höhe von 4 Pflichtspieltagen und einer Geldstrafe in Höhe von 40,- € verurteilt, § 42 (4) d) der RuVO des TFV. Es wird für die Pflichtspielsperre der Sofortvollzug vom Sportgericht ausgesprochen, § 30 (4) der RuVO des TFV.

(Urteil vom 13.11.2019; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Berufungsfrist noch nicht abgelaufen ist!)

Wir verwenden Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service bieten zu können. Durch die weitere Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden.