KFA Ostthüringen
Kreisfußballausschuss Ostthüringen
Samstag, 27 März 2021 13:22

Saisonabbruch wird eingeleitet

geschrieben von TFV

Bertram Schreiber, der Vizepräsident des Thüringer Fußball-Verbandes wandte sich in der vergangenen Woche an die Vereine und bat um Kenntnisnahme.

 

„Die getroffenen politischen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sowie die Verlängerung des Lockdowns bis zum 18. April veranlassten die spielleitenden Ausschüsse des TFV, eine aktuelle Situationseinschätzung durchzuführen. Dabei kam man übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass es nunmehr unmöglich ist, eine sportliche Beendigung der laufenden Spielzeit unter Berücksichtigung der erforderlichen Öffnungsschritte und einer ausreichenden Vorbereitungszeit zu realisieren,“ so der Spielbetriebs-Verantwortliche.

In dem Anschreiben heißt es weiter: Es werden nunmehr die für einen Abbruch der Saison notwendigen Schritte eingeleitet. „Die jeweiligen Ausschüsse erarbeiten die Entscheidungen für die jeweiligen Bereiche in den Sitzungen der zuständigen Ausschüsse. Dabei werden auch die Ergebnisse der durchgeführten Umfragen berücksichtigt, an der sich die Mannschaften der Verbandsliga und der Landesklasse beteiligen konnten. Die Sitzungen der Ausschüsse finden in den nächsten Tagen statt. Die von den Ausschüssen getroffenen Beschlussvorlagen soll der Vorstand des TFV auf seiner Sitzung am 19. April bestätigen. Werden die Beschlussvorlagen durch den Vorstand bestätigt, so wird die Saison 2020/21 in allen Spiel- und Altersklassen agebrochen.

Favorisiert dabei wird ein Abbruch der Saison ohne Auf- und Absteiger, wobei für einen Aufstieg in überregionale Spielklassen (Oberliga) auch Ausnahmeregelungen vorstellbar sind. Auch zum noch laufenden Landespokalwettbewerb sollen Vorschläge erarbeitet werden, wie dieser sportlich beendet werden kann. Der TFV verfolgt dabei das Ziel, unter allen Umständen einen Teilnehmer für den DFB-Pokal zu stellen.

Die Entscheidung über eine mögliche Weiterführung/Beendigung der Kreispokalwettbewerbe treffen die KFA in eigener Zuständigkeit.“

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