KFA Ostthüringen
Kreisfußballausschuss Ostthüringen
Montag, 07 Juni 2021 18:54

Mehrfach-Orts- und Vereinsnamen-Nennung in einer SG abgelehnt

geschrieben von Manfred Malinka

Zweiter Teil des 9. Verbandstages trotz Abstimmungsmarathons kürzer als erwartet.

 

Mehrfach-Orts- und Vereinsnamen-Nennung in einer SG abgelehnt

Am vergangenen Sonnabend hatte der 2. Teil des 9. Thüringer Fußball-Verbandstages etwas Unangenehmes und etwas sehr Angenehmes. Nicht so gut war, dass die Fortsetzung vom 30. Januar wiederum nur virtuell durchgeführt wurde, dadurch ein Teil der Delegierten aufgrund technischer Probleme nicht mit abstimmen konnte. Positiv war, dass der Verbandstag nicht wie geplant, fünfeinhalb, sondern nur dreieinhalb Stunden dauerte. Dabei gehörten sogar noch knapp 25 Minuten davon den Auslosungen im Landespokal der Männer und Frauen und der Qualifikationsrunde für die Oberliga. Der Präsident des TFV, Udo Penßler-Beyer, lobte die 80 von 94 online zugeschalteten Delegierten für ihre disziplinierte und konstruktive Mitarbeit. Nach einer Schweigeminute für die seit dem 30. Januar 2021 verstorbenen Gerhard Frankenstein und Hans-Günter Hänsel begann der Abstimmungsmarathon der 135 Anträge. 

Zunächst wurden die Anträge zur Spielordnung behandelt. Hier erhielten die Vorlagen des Vorstandes in den meisten Fällen klare Mehrheiten. Zugestimmt wurde aber auch einem Antrag des KFA Ostthüringen (SV 1879 Ehrenhain), wonach in einer Spielgemeinschaft jede Mannschaft für einen Verein angerechnet wird, sofern mindestens sechs Spieler des betreffenden Vereins hier spielen. Auch der Gedanke zur Bildung von Spielgemeinschaften aus drei Vereinen (KFA Westthüringen) erhielt ebenso die Mehrheit wie der vom KFA Nordthüringen, der die Befreiung der Gestellung von Nachwuchsmannschaften im ersten Jahr nach dem Aufstieg vorsieht. Erfolg hatte Westthüringen mit der Streichung des § 19, Ziffer 5 (5), dem Wechsel innerhalb eines Vereins. Damit erhöht sich die Möglichkeit der regelmäßigen Teilnahme am Spielbetrieb ihrer unterklassigen Stammmannschaft. Sven Wenzel, der Vorsitzende des Spielausschusses, warb für den Vorstandsvorschlag, dass Spieler nach eine Roten Karte längstens bis zum Ablauf von 30 Tagen für andere Vereinsmannschaften gesperrt werden. Damit habe man eine Vorreiterrolle in Deutschland inne, sagte der ehemalige Schiedsrichter. Durchsetzen konnte sich der Verbandsvorstand auch mit einem Antrag zur Änderung der Grundsätze und Empfehlungen bei der Bildung von Spielgemeinschaften. So tritt zum 1. Juli 2023 in Kraft, dass Spielgemeinschaften nur noch auf Kreisebene möglich sind. Damit hätten die Vereine genügend Zeit, um sich darauf vorzubereiten, betonte der Befürworter. Dagegen wurden Anträge - davon kam einer aus Ostthüringen - die vorsahen, dass sowohl die Orts- als auch die Vereinsnamen in einer SG genannt werden, abgelehnt. Keine Diskussion gab es beim Zweit- und beim vorzeitigen Spielrecht, bei denen Änderungen vorgenommen wurden. Nur knapp verfehlte der Nordthüringer Vorstoß, die Entfernungskilometerzahl aus den Durchführungsbestimmungen zum Zweitspielrecht zu streichen, die Mehrheit.

In einem Antrag zur Schiedsrichterordnung stimmte mehr als die Hälfte der Delegierten für den Passus, den der KFA Ostthüringen einbrachte. Danach soll ein Schiedsrichter, der sich vom bisherigen Verein abmeldet, aber keinem anderen anschließt, noch für das Soll des abgebenden Vereins angerechnet werden. Einlass in diese Ordnung fand auch ein Vorschlag des KFA Nordthüringen, dass der aufnehmende Verein eines Unparteiischen, der innerhalb von zwei Jahren nach der Schiedsrichterprüfung wechselt, eine Ausbildungsentschädigung zahlen muss. Nordthüringen scheiterte in der Jugendordnung mit dem Vorstoß, dass Mädchen in Jungenmannschaften zwei Jahre älter sein dürfen, was Sinn macht, dies nicht zuzulassen. Ein weiterer Ostthüringer Antrag zu Spielgemeinschaften fand keine Mehrheit, wonach in verschiedenen Altersklassen des Nachwuchses beliebig viele Vereine eine SG bilden können.

Ein Staffelleiter muss, wie vom KFA Jena-Saale-Orla gewünscht, nicht innerhalb von sieben Tagen eine Strafanordnung zustellen. Das sei im Ehrenamt nicht zu machen, betonte Wenzel. Mehrheitlich waren die Teilnehmer hingegen der Meinung, dass fehlende Schiedsrichter im Juniorenbereich nur mit Geldstrafen sanktioniert werden. Zügig wurde in der Folge zu Geschäfts-, Finanz-, Ehrungs- und Ausbildungsordnung votiert. 

Wie der TFV-Präsident informierte, werden die Beschlüsse vom 5. Juni demnächst auf der Internetseite des TFV unter www.tfv-erfurt.de eingestellt. Eine Broschüre mit allen wichtigen Dokumenten folgt später. „Ich wünsche mir einen fairen Umgang zwischen Vereinen und Funktionären und zwischen Kreisen und dem Verband und erwarte eine sachbezogene Arbeit auf allen Ebenen“, schloss Penßler-Beyer den 9. Ordentlichen TFV-Verbandstag.

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