KFA Ostthüringen
Kreisfußballausschuss Ostthüringen
Freitag, 30 August 2024 10:43

Mitteilung des Sportgerichts KFA Ostthüringen

geschrieben von C. Förster

Verfahren Juli und August 2024.

 

SO 01-24/25 (Urteil vom 09.08.2024)
Der Verein SV Elstertal Bad Köstritz e.V. wird, aufgrund des Rückzugs der I. Männermannschaft aus dem Spielbetrieb der Kreisliga St. B, zu einer Geldstrafe in Höhe von 200,- EUR verurteilt, § 43 Abs. 8 RuVO TFV.

SO 02-24/25 (Urteil vom 05.08.2024)
Der Verein FSV Berga e.V. wird, aufgrund pflichtwidrigen Fernbleibens zur Saisoneröffnung als Pflichttermin, zu einer Geldstrafe in Höhe von 50,- EUR verurteilt, § 16 Abs. 1 Bst. g) der Satzung in Verbindung mit § 43 Abs. 15 RuVO TFV.

SO 03-24/25 (Urteil vom 06.08.2024)
Der Verein VfL 1990 Gera e.V. wird, aufgrund pflichtwidrigen Fernbleibens zur Saisoneröffnung als Pflichttermin, zu einer Geldstrafe in Höhe von 50,- EUR verurteilt, § 16 Abs. 1 Bst. g) der Satzung in Verbindung mit § 43 Abs. 15 RuVO TFV.

SO 04-24/25 (Urteil vom 12.08.2024)
Der Verein BSG Wismut Gera e.V. wird, aufgrund pflichtwidrigen Fernbleibens zur Saisoneröffnung als Pflichttermin, zu einer Geldstrafe in Höhe von 70,- EUR verurteilt, § 16 Abs. 1 Bst. g) der Satzung in Verbindung mit § 43 Abs. 15 RuVO TFV.

SO 05-24/25 (Urteil vom 09.08.2024)
Der Verein SV Aga e.V. erhält, aufgrund des Einsatzes eines Spielers ohne Eintragung im Spielbericht in einem Freundschaftsspiel, eine Geldstrafe in Höhe von 40,- EUR, §§ 42 Abs. 1 und 43 Abs. 3 RuVO TFV.

SO 06-24/25 (Urteil vom 13.08.2024)
Aufgrund des Widerspruchs gegen die Strafanordnung des zuständigen Staffelleiters Kreisoberliga ergeht folgendes Urteil: der Spieler R.D. vom Verein FSV Langenleuba-Niederhain e.V. erhält, aufgrund rohen Spiels gegen den Gegner, eine Pflichtspielsperre von 5 Spielen. Hiervon werden zwei Spiele zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich erhält er eine Geldstrafe in Höhe von 80,- EUR, § 42 Abs. 4 Bst. l) in Verbindung mit § 41 a RuVO TFV.

SO 07-24/25 (Urteil vom 28.08.2024)
Der Verein SG Braunichswalde e.V. erhält, aufgrund eines unberechtigten Spielereinsatzes beim Freundschaftsspiel der B-Junioren, eine Geldstrafe in Höhe von 40,- EUR. Der betroffene Spieler erhält keine Spielsperre, § 42 Abs. 1 und § 43 Abs. 3 RuVO TFV.

SO 08-24/25 (Urteil vom 26.08.2024)
Der Verein FSV Langenleuba-Niederhain e.V. erhält, aufgrund des Rückzugs der II. Männermannschaft aus der Kreisklasse Kleinfeld, eine Geldstrafe in Höhe von 100,- EUR, § 43 Abs. 8 RuVO TFV.

SO 09-24/25 (Urteil vom 26.08.2024)
In o.g. Verfahren erging ein verfahrensbeendender Beschluss aufgrund geringfügigen Verschuldens nach dem Vorwurf des gleichzeitigen Einsatzes von zwei A-Juniorenspielern in der B-Juniorenmannschaft, im Rahmen des Pilotprojekts des TFV, jedoch entgegen der festgelegten Bestimmungen des Jugendausschusses des KFA Ostthüringen zu diesem Pilotprojekt, § 27 RuVO TFV.

SO 10-24/25 (Urteil vom 26.08.2024)
Das Ergebnis des Kreispokalspiels D-Junioren zwischen Lusaner SC 1980 I und RSV Altenburg wird annulliert. Es erfolgt eine Wertung mit 2:0 Toren für die Mannschaft des RSV Altenburg als gewonnen. Die Mannschaft des Lusaner SC 1980 I scheidet somit aus dem Pokalwettbewerb aus. Grund hierfür ist der Einsatz eines Spielers bei zwei Spielen desselben Kalendertags. Zusätzlich erhält der Verein Lusaner SC 1980 e.V. eine Geldstrafe in Höhe von 40,- EUR. Der betroffene Spieler erhält keine Spielsperre, § 27 Ziffer 9 Spielordnung TFV in Verbindung mit § 43 Abs. 2 RuVO TFV.

SO 11-24/25 – Urteil steht noch aus
Verfahren gegen den Verein FSV Mohlsdorf e.V. als sportrechtlich haftender Verein der SpG FSV Mohlsdorf/1. FC Greiz, aufgrund des Rückzugs der BII-Junioren aus dem Spielbetrieb der Kreisoberliga B-Junioren.

SO 12-24/25 (Urteil vom 28.08.2024)
Der Verein SV Blau-Weiß Niederpöllnitz e.V. erhält, aufgrund nicht ausreichenden Ordnungsdienstes, beim Spiel Kreisoberliga zwischen SV Blau-Weiß Niederpöllnitz und RSV Altenburg, eine Geldstrafe in Höhe von 100,- EUR. Darüber hinaus erhält der Verein, aufgrund unsportlichen Verhaltens der dem Verein zuzuordnenden Personen (hier Ordner), eine weitere Geldstrafe in Höhe von 100,- EUR. Aufgrund der genannten Vergehen und weiterer sonstiger Verstöße gegen die Ordnungen des TFV erfolgt eine unangekündigte, kostenpflichtige Spielbeobachtung durch das Sportgericht KFA Ostthüringen, bei einem Heimspiel der I. Männermannschaft, § 18 Ziffer 1, 2 und 4 Spielordnung in Verbindung mit § 43 Abs. 12 und 16 RuVO TFV.

SO 13-24/25 (Urteil vom 28.08.2024)
Der Trainerassistent des SV Rositz erhält, aufgrund grob unsportlichen Verhaltens und Beleidigung gegenüber dem Schiedsrichter, ein Innenraumverbot von 6 Spielen sowie eine Geldstrafe in Höhe von 100,- EUR. Hiervon werden zwei Spiele zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus erhält der Verein SV Rositz e.V., aufgrund unsportlichen Verhaltens ihm nach § 3 Abs. 2 RuVO zuzurechnender Personen, eine Geldstrafe in Höhe von 120,- EUR, §§ 42 Abs. 4 Bst. b und e) sowie 43 Abs. 16 RuVO TFV.

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