Die derzeit gültige Thüringer Corona-Verordnung erlaubt den Sportvereinen sowohl Trainings - als auch Testspiele durchzuführen. Diese können aufgrund der aktuellen Thüringer Verordnung nur ohne Zuschauer stattfinden. Das Präsidium, der Spielausschuss und die KFA-Vorsitzenden des TFV verständigten sich gemeinsam darüber, dass ab 1. Juli 2020 wieder Freundschaftsspiele stattfinden können. Für die Begegnungen sind diese Hinweise unbedingt zu beachten:
Der gastgebende Verein muss sicherstellen bzw. prüfen, dass die örtlichen Behörden die Durchführung erlauben. Die Vor- und Einhaltung eines Infektionsschutzkonzepts liegt in der Verantwortung der Vereine. Der TFV gibt zudem Handlungsempfehlungen, in denen es auch um die Organisation für die Spiele geht. Die Vereine sind dafür verantwortlich.