Urteil SO 48 – 17 / 18
Der Spieler J.H. von der SG SV Gera- Pforten wird wegen grob unsportlichem Verhalten gegenüber einem Gegenspieler beim Spiel Nr. 085 der 2.Kreisklasse des KFA Ostthüringen zwischen SV Eintracht Ponitz II und SG SV Gera – Pforten III, ausgetragen am 18.02.2018 in Gößnitz, zu einer Pflichtspielsperre von 4 Spieltagen und einer Geldstrafe in Höhe von 40,- € verurteilt, § 42 (4) b) der RuVO des TFV. (Urteil vom 05.03.2018; das Urteil ist rechtskräftig!)
Urteil SO 49 – 17 / 18
Der Zuschauer F.G. vom Verein SV Einheit Altenburg e.V. wird wegen Beleidigung eines Spielers der gegnerischen Mannschaft beim Spiel Nr. 061 der 1.Kreisklasse Staffel B des KFA Ostthüringen zwischen FC Altenburg II und SV Einheit Altenburg, ausgetragen am 11.03.2018 in Altenburg, zu einer Pflichtspielsperre von 4 Spieltagen und einer Geldstrafe in Höhe von 50,- € verurteilt, § 42 (4) c) in Verbindung mit § 41 (2) der RuVO des TFV. Es wird für die Spielsperre der Sofortvollzug vom Sportgericht ausgesprochen, § 30 (4) der RuVO des TFV. Da der Zuschauer F.G. neben der Spielertätigkeit auch als Jugendtrainer im Verein SV Einheit Altenburg e.V. aktiv ist, wird bis zum Ablauf der Spielsperre des Weiteren ein Innenraumverbot vom Sportgericht ausgesprochen, § 40 (1) a) der RuVO des TFV. Auch hierfür wird der Sofortvollzug verhängt, § 30 (4) der RuVO des TFV. (Urteil vom 13.04.2018; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Berufungsfrist noch nicht abgelaufen ist!)
Urteil SO 50 – 17 / 18
Der Verein Weißbacher SV 1951 e.V. wird aufgrund des Rückzugs der 2.Männermannschaft aus dem Spielbetrieb der 2.Kreisklasse des KFA Ostthüringen mit einem Strafgeld in Höhe von 200,- € verurteilt, § 43, (8) der RuVO des TFV sowie Gebühren – und Strafenkatalog des KFA Ostthüringen, Informationsheft für das Spieljahr 2017 / 2018, Seite 60. ( Urteil vom 26.03.2018; das Urteil ist rechtskräftig ! )
Urteil SO 51 – 17 / 18
Der Verein TSV Windischleuba e.V. wird aufgrund des Rückzugs der 2.Männermannschaft aus dem Spielbetrieb der 2.Kreisklasse des KFA Ostthüringen mit einem Strafgeld in Höhe von 200,- € verurteilt, § 43, (8) der RuVO des TFV sowie Gebühren – und Strafenkatalog des KFA Ostthüringen, Informationsheft für das Spieljahr 2017 / 2018, Seite 60. ( Urteil vom 27.03.2018; das Urteil ist rechtskräftig ! )
Urteil SO 52 – 17 / 18
Der Spieler A.S. vom Verein SV Elstertal Bad Köstritz e.V. wird wegen des Versuches des Anspuckens des amtierenden Schiedsrichters beim Spiel Nr. 164 der Kreisoberliga des KFA Ostthüringen zwischen Kraftsdorfer SV 03 und SV Elstertal Bad Köstritz, ausgetragen am 31.03.2018 in Kraftsdorf, zu einer Pflichtspielsperre von 6 Spieltagen und einer Geldstrafe in Höhe von 60,- € verurteilt, § 42 (4) g) der RuVO des TFV. Es wird für die Spielsperre der Sofortvollzug vom Sportgericht ausgesprochen, § 30 (4) der RuVO des TFV. (Urteil vom 12.04.2018; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Berufungsfrist noch nicht abgelaufen ist!)
Urteil SO 53 – 17 / 18
Der Widerspruch gegen die Strafanordnung, erlassen durch den Jugendausschussvorsitzenden, eingelegt durch den Verein TSV Gera – Westvororte e.V., aufgrund der Nichtteilnahme an einer Pflichtveranstaltung des Jugendausschuss ( Nichteinhaltung von Terminen ) wird kostenpflichtig durch das Sportgericht zurückgewiesen, § 16a (1) d) in Verbindung mit § 43 (11) der RuVO des TFV sowie Infoheft des KFA Ostthüringen der Spielzeit 2017 / 2018, Gebühren- und Strafenkatalog, Seite 60. Somit ist das Strafgeld in Höhe von 15,- € und die Verfahrenskosten in Höhe von 20,- € zu begleichen. (Urteil vom 12.04.2018; das Urteil ist rechtskräftig!)