Urteil SO 07 – 18 / 19
Der Verein SSV 1938 Großenstein e.V. erhält aufgrund Nichtgewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Zusammenhang mit unsportlichem, extremistischem Verhalten beim Spiel der B – Junioren der Kreisliga Nr. 016 des KFA Ostthüringen zwischen SG SSV 38 Großenstein und SV Motor Altenburg, ausgetragen am 01.09.2018 in Großenstein, eine Geldstrafe in Höhe von 100,- € auferlegt, § 9 Ziffer 1 der Spielordnung (SpO) des TFV i.V.m. §§ 40 (1) b), 43 (12) sowie 45 (1), (4) und (5) der RuVO des TFV. ( Urteil vom 28.09.2018; das Urteil ist rechtskräftig! )
Urteil SO 10 – 18 / 19
Der Übungsleiter W.F. der A – Juniorenmannschaft des Vereins SG Braunichswalde e.V. erhält wegen unsportlichem Verhalten gegenüber dem amtierenden Schiedsrichter beim Spiel Nr. 012 der Kreisoberliga zwischen SG FSV Langenleuba - Niederhain und SG Braunichswalde, ausgetragen am 09.09.2018 in Langenleuba - Niederhain, ein Innenraumverbot von 2 Pflichtspieltagen sowie eine Geldstrafe in Höhe von 40,- € auferlegt, § 42 (4) a) in Verbindung mit § 40 (1) a) sowie § 41 (3) der RuVO des TFV. Es wird für das Innenraumverbot der Sofortvollzug vom Sportgericht ausgesprochen, § 30 (4) der RuVO des TFV. (Urteil vom 05.10.2018; das Urteil ist rechtskräftig!)
Urteil SO 11 – 18 / 19
Der Verein SSV Traktor Nöbdenitz e.V. erhält aufgrund des vorsätzlichen Betrugsversuches hinsichtlich von Spielereinsätzen unter falschen Namen (§43 (1) der RuVO des TFV) sowie des Spielens ohne Vorlage von Spielerpässen oder sonstigen zur Identifikation geeigneten Personaldokumenten (§43 (3) der RuVO des TFV) beim Spiel Nr. 024 der Kreisliga der B- Junioren des KFA Ostthüringen zwischen SV Motor Altenburg und SG SSV Traktor Nöbdenitz einen Punktabspruch von 6 Punkten sowie ein Strafgeld in Höhe von 150,- € auferlegt, § 43 (1 und 3) der RuVO des TFV. Die Wertung des Spiels Nr. 024 der B – Junioren des KFA Ostthüringen bleibt mit 9 : 0 Toren und 3 Punkten für den SV Motor Altenburg bestehen. ( Urteil vom 27.09.2018; das Urteil ist rechtskräftig! )
Urteil SO 12 – 18 / 19
Der Spieler L.M. vom Verein SV Elstertal Bad Köstritz e.V. erhält wegen Begehens einer minderschweren Tätlichkeit gegenüber seinem Gegenspieler, nachdem er zuvor selbst Opfer einer sportwidrigen Handlung geworden ist, beim Spiel Nr. 034 der Kreisoberliga zwischen SV Elstertal Bad Köstritz und 1.FC Greiz, ausgetragen am 15.09.2018 in Bad Köstritz, eine Pflichtspielsperre von 2 Pflichtspieltagen und eine Geldstrafe in Höhe von 20,- € auferlegt, § 42 (4) e) in Verbindung mit § 41 (6) der RuVO des TFV. (Urteil vom 30.09.2018; das Urteil ist rechtskräftig!)
Urteil SO 13 – 18 / 19
Der Spieler A.J. von der SG SV Einheit Altenburg erhält wegen Begehens einer Tätlichkeit gegenüber seinem Gegenspieler, nachdem er zuvor selbst Opfer einer sportwidrigen Handlung geworden ist, beim Spiel Nr. 026 der Kreisliga der B - Junioren zwischen SG SV Einheit Altenburg und SV Motor Altenburg, ausgetragen am 15.09.2018 in Altenburg, eine Pflichtspielsperre von 4 Pflichtspieltagen auferlegt, § 42 (4) e) in Verbindung mit § 41 (6) der RuVO des TFV. (Urteil vom 04.10.2018; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Berufungsfrist noch nicht abgelaufen ist!)
Urteil SO 14 – 18 / 19
Der Verein OTG 1902 Gera e.V. wird aufgrund des Rückzugs der D 2– Juniorenmannschaft aus dem Spielbetrieb der Kreisliga Staffel B des KFA Ostthüringen mit einem Strafgeld in Höhe von 100,- € belegt, § 43 (8) der RuVO des TFV sowie Gebühren – und Strafenkatalog des KFA Ostthüringen, Informationsheft für das Spieljahr 2018 / 2019, Seite 56. ( Urteil vom 20.09.2018; das Urteil ist rechtskräftig! )
Urteil SO 15 – 18 / 19
Der Betreuer A.H. der SG Hohndorfer SV erhält wegen mehrfacher Beleidigung / Schmähung des amtierenden Schiedsrichterteams in Tateinheit mit unsportlichem Verhalten beim Spiel Nr. 041 der Kreisoberliga zwischen SG Hohndorfer SV und SV Elstertal Bad Köstritz, ausgetragen am 23.09.2018 in Hohndorf, ein Innenraumverbot von 8 Pflichtspieltagen sowie eine Geldstrafe in Höhe von 100,- € auferlegt, § 42 (4) d ) und a) in Verbindung mit § 40 (1) a) sowie § 41 (3)der RuVO des TFV. Es wird für das Innenraumverbot der Sofortvollzug vom Sportgericht ausgesprochen, § 30 (4) der RuVO des TFV. (Urteil vom 03.10.2018; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Berufungsfrist noch nicht abgelaufen ist!)