Jeder interessierte Ostthüringer Sportfreund kann der Verhandlung im Zuschauerraum beiwohnen. Es gelten die Vorschriften der Corona-Schutzverordnung. Entsprechende Nachweise sind bereitzuhalten.
Am Freitag, dem 19. November 2021, 18 Uhr, wird in der Geschäftsstelle des KFA Ostthüringen, Rudolf–Seyfarth–Straße 39 in 04626 Schmölln, eine öffentliche Sportgerichtsverhandlung wegen der Vorfälle im Punktspiel der Kreisliga, Staffel A, vom 31. Oktober in Starkenberg, SG TSV Monstab/Lödla gegen SG SV Schmölln 1913 II, stattfinden.
Jeder interessierte Ostthüringer Sportfreund kann der Verhandlung im Zuschauerraum beiwohnen. Es gelten die Vorschriften der Corona-Schutzverordnung. Entsprechende Nachweise sind bereitzuhalten.