KFA Ostthüringen
Kreisfußballausschuss Ostthüringen
Montag, 01 November 2021 16:14

Das Sportgericht meldet sich zu Wort

geschrieben von Manfred Malinka

Urteile des Sportgerichtes des KFA Ostthüringen im August und September 2021.

 

SO 01 - 21/22

Verfahren gegen den Spieler L vom Verein SV Blau-Weiß Niederpöllnitz e.V. wegen Feldverweis auf Dauer im Freundschaftsspiel SV Blau-Weiß Niederpöllnitz II gegen VfB 09 Pößneck e.V. am 18.07.2021 in Niederpöllnitz.

Der Spieler L vom Verein SV Blau-Weiß Niederpöllnitz e.V. wird wegen Tätlichkeit gegenüber einem Gegenspieler für die nächsten acht zur Austragung kommenden Pflichtspiele der 2. Mannschaft seines Vereins SV Blau-Weiß Niederpöllnitz gesperrt. Während der Sperre wird dem Spieler untersagt, an Pflicht und Freundschaftsspielen seines Vereines als Spieler oder Offizieller teilzunehmen.

Der Spieler L  wird zu einer Geldstrafe in Höhe EUR 200,00 (in Worten zweihundert) unter Mithaftung seines Vereins SV Blau-Weiß Niederpöllnitz e.V. verurteilt.

Der Spieler L trägt unter Mithaftung seines Vereins SV Blau-Weiß Niederpöllnitz e.V., die Kosten und Auslagen des Verfahrens.

 

SO 02 - 21/22

Verfahren gegen den Verein Eurotrink Kickers FCL, Gera als sportrechtlich haftender Verein der SG Eurotrink Kickers wegen der Vorkommnisse im Punktspiel der Kreisoberliga SV 1879 Ehrenhain II gegen SG Eurotrink Kickers Gera in Gera am 28.08.2021 in Ehrenhain

Der Verein Eurotrink Kickers FCL, Gera als sportrechtlich haftender Verein der SG Eurotrink Kickers wird für unsportliches Verhalten des gemäß § 3 Absatz 2 RuVO dem Verein zuzurechnenden Personenkreises durch das Abbrennen von Pyrotechnik während des o.g. Punktspieles zu einer Geldstrafe in Höhe von EUR 400,00 (in Worten vierhundert Euro) verurteilt.

Die erste Mannschaft der SG Eurotrink Kickers wird bei den auf die Rechtskraft folgenden zwei zur Austragung kommenden Heimpflichtspiele durch den KFA Ostthüringen beobachtet. Die Kosten der Beobachtungen trägt der Verein Eurotrink Kickers FCL, Gera als sportrechtlich haftender Verein der SG Eurotrink Kickers.

Der Verein Eurotrink Kickers FCL, Gera als sportrechtlich haftender Verein der SG Eurotrink Kickers trägt die Kosten und Auslagen des Verfahrens.

 

SO 03 - 21/22

Verfahren gegen den Verein 1. FC Greiz e.V. wegen der Vorkommnisse im Punktspiel der Kreisliga Staffel B, SG FSV Berga gegen 1. FC Greiz II am 05.09.2021 in Berga.

Der zulässige Einspruch gegen die Wertung Spieles SG FSV Berga gegen 1. FC Greiz, eingelegt vom FSV Berga e.V. als sportrechtlich haftender Verein der SG FSV Berga, ist auch begründet.

Die eingezahlte Einspruchsgebühr ist dem FS Berga e.V. zurückzuerstatten.

Das Ergebnis des Punktspieles SG FSV Berga gegen 1. FC Greiz II mit einem Endstand von 1:2 (Halbzeitstand 1:1) und drei Punkten für den 1. FC Greiz II wird annulliert. Das Spiel wird mit 2:0 Toren und drei Punkten zugunsten der Mannschaft SG FSV Berga gewertet.

Der unberechtigt eingesetzte Spieler K vom Verein 1. FC Greiz e.V. erhält keine individuelle Strafe.

Der Verein 1. FC Greiz e.V. trägt die Kosten und Auslagen des Verfahrens.

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