KFA Ostthüringen
Kreisfußballausschuss Ostthüringen
Montag, 25 März 2019 09:47

Urteile des Sportgerichts Dezember 2018 - März 2019 (Teil 1)

geschrieben von Michael Fritsch

Im ersten Teil des Zeitraums von Dezember 2018 - März 2019 hatte das Sportgericht des KFA-Ostthüringen über 8 Verfahren zu entscheiden.

Urteil SO 33 – 18 / 19
Der Spieler M.S. vom Verein SV Einheit Altenburg e.V. erhält wegen diskriminierenden Äußerungen gegenüber seinem Gegenspieler beim Spiel Nr. 067 der 1.Kreisklasse Staffel A zwischen SV Einheit Altenburg und SV Motor Altenburg, ausgetragen am 24.11.2018 in Altenburg, eine Pflichtspielsperre von fünf Spieltagen sowie eine Geldstrafe in Höhe von 250,- € auferlegt, § 45 (1 und 2) der RuVO des TFV. Der Spieler M.S. ist für sämtlichen Spielbetrieb seines Verein SV Einheit Altenburg e.V. gesperrt. Es wird der Sofortvollzug vom Sportgericht des KFA Ostthüringen ausgesprochen, § 30 (4) der RuVO des TFV.
(Urteil vom 09.12.2018; das Urteil ist rechtskräftig!)

Urteil SO 34 – 18 / 19
Der Assistenztrainer A.S. vom Verein 1.FC Greiz e.V. erhält wegen unsportlichem Verhalten beim Spiel Nr. 074 der Kreisligaoberliga zwischen dem 1.FC Greiz und SV Blau – Weiß Niederpöllnitz, ausgetragen am 24.11.2018 in Greiz, eine Verwarnung sowie einen Innenraumverbot von einem Punktspiel ausgesprochen, § 42 (4) a) der RuVO des TFV. Aufgrund des unsportlichen Verhaltens der Verantwortlichen und der Spieler auf der Trainerbank erhält der Verein 1.FC Greiz e.V. eine Geldstrafe in Höhe von 50,- € gemäß § 3 (2), § 40 (1 und 2) und § 43 (16) der RuVO des TFV auferlegt.
(Urteil vom 06.12.2018; das Urteil ist rechtskräftig!)

Urteil SO 35 – 18 / 19
Das Spielergebnis des Spiels Nr. 077 der 1.Kreisklasse Staffel B des KFA Ostthüringen zwischen OTG 1902 Gera und SV Elstertal Bad Köstritz II wird aufgrund des verschuldeten Nichtantritts der Mannschaft SV Elstertal Bad Köstritz II mit 2:0 Toren und 3 Punkten für die Mannschaft OTG 1902 Gera gewertet, § 14 Ziffer 2 (1) der SpO des TFV sowie § 43 (10) und § 40 b) der RuVO des TFV.

Dem Verein SV Elstertal Bad Köstritz e.V. wird wegen wiederholtem, verschuldeten Nichtantritt der Mannschaft SV Elstertal Bad Köstritz II zu einem Pflichtspiel eine Geldstrafe in Höhe von 150,- € ausgesprochen, § 43 (10) der RuVO des TFV sowie Infoheft des KFA Ostthüringen, Spieljahr 2018/2019, Gebühren – und Strafenkatalog, Seite 56.
(Urteil vom 23.12.2018; das Urteil ist rechtskräftig!)

Urteil SO 36 – 18 / 19
Der Spieler C.P. vom Verein Hainberger SV e.V. erhält wegen Nachtretens ohne Ball, nachdem er zuvor selbst Opfer einer sportwidrigen Handlung geworden ist, beim Spiel Nr. 008 der Hallenkreismeisterschaft Futsal des KFA Ostthüringen zwischen SV Roschütz II und Hainberger SV, ausgetragen am 12.01.2019 in Ronneburg, eine Pflichtspielsperre von 3 Spieltagen sowie ein Strafgeld in Höhe von 50, - € auferlegt, § 42 (4) i) in Verbindung mit § 41 (6) der RuVO des TFV.
(Urteil vom 09.02.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)

Urteil SO 37 – 18 / 19
Der Verein Hainberger SV Greiz e.V. erhält ein Strafgeld in Höhe von 150,00 € aufgrund des unberechtigten Spielabbruchs beim Spiel Nr. 008 der Hallenkreismeisterschaft Futsal des KFA Ostthüringen zwischen SV Roschütz II und Hainberger SV, ausgetragen am 12.01.2019 in Ronneburg, nach § 8 Ziffer 13 (1) der SpO des TFV in Verbindung mit § 40 (1) b), § 43 (7) der RuVO des TFV.

Der Spieler U.B. von der Mannschaft Hainberger SV erhält aufgrund der Verursachung eines schuldhaft herbeigeführten Spielabbruchs eine Spielsperre von fünf Monaten mit Verkündung des Urteils vom 10.02.2019 bis zum 09.07.2019 gemäß § 40 (1) a) in Verbindung mit § 42 (4) k) der RuVO des TFV. Während dieser Zeit ist es ihm nicht gestattet, sich während eines Spiels im Innenraum des jeweiligen Sportgeländes aufzuhalten, weder als Spieler noch als möglicher Mannschaftsverant -wortlicher bzw. Trainer / Übungsleiter, § 40 (1) a) der RuVO des TFV. Des Weiteren wird dem Spieler U.B. vom Verein Hainberger SV e.V. eine Geldstrafe in Höhe von 100,00 € auferlegt, § 42 (4) k) der RuVO des TFV.
(Urteil vom 10.02.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)

Urteil SO 38 – 18 / 19
Der Widerspruch des Vereins SV Motor Altenburg e. V. gegen die Strafanordnung mit dem Aktenzeichen 00066-18/19-SpA OTH, ausgestellt durch den Pokalspielleiter der B- Junioren des KFA Ostthüringen vom 04.12.2018, ist zulässig sowie begründet und wird durch das Sportgericht des KFA Ostthüringen aufgehoben. Durch den eingelegten Widerspruch des Vereins SV Motor Altenburg e.V. hat die Strafanordnung des Pokalspielleiters der B – Junioren des KFA Ostthüringen keine Rechtswirksamkeit erlangt.
Der Spieler J.B. vom Verein SV Motor Altenburg ist mit sofortiger Wirkung wieder spielberechtigt. Die Aufhebung der Strafanordnung erfolgte durch das Sportgericht aufgrund mehrerer formaler Fehler, die vordergründig durch den Spielleiter der B – Junioren des KFA Ostthüringen begangen worden sind.
Die angefallenen Verfahrenskosten hat der KFA Ostthüringen zu tragen, § 33 und § 35 (1 und 3) der RuVO des TFV.
(Urteil vom 19.02.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)

Urteil SO 39 – 18 / 19
Der Verein SV Blau – Weiß Niederpöllnitz e.V. wird für den unberechtigten Einsatz des B – Juniorenspielers T.D. beim Freundschaftsspiel der Männer zwischen SG FC Thüringen Weida II und SV Blau Weiß Niederpöllnitz, ausgetragen am 16.02.2019 in Weida, zu einer Geldstrafe in Höhe von 100,- € verurteilt, § 43 (3) der RuVO des TFV.

Des Weiteren erhält der Verein SV Blau – Weiß Niederpöllnitz e.V. eine weitere Geldstrafe in Höhe von 50,- € wegen des falschen Eintragens des Geburtsdatums des Spielers T.D. auf dem elektronischen Spielbericht, § 43 (5) der RuVO des TFV.

Der B – Juniorenspieler T.D. vom Verein SV Blau – Weiß Niederpöllnitz e.V. erhält eine Spielsperre von einem Pflichtspieltag für das nächste zur Austragung kommende B – Juniorenspiel in der Kreisliga von der Mannschaft SG Blau – Weiß Niederpöllnitz, § 42 (1) und § 42 (2) b) der RuVO des TFV.

Der Trainer der 1. Männermannschaft S.O. des Vereins SV Blau – Weiß Niederpöllnitz e.V. erhält als Mannschaftsverantwortlicher beim oben genannten Freundschaftsspiel eine Spielsperre einhergehend mit einem Innenraumverweis für ein Pflichtspiel vom Sportgericht des KFA Ostthüringen sowie eine Geldstrafe in Höhe von 20,- € aufgrund der Veranlassung des unberechtigten Spielereinsatzes ausgesprochen, § 42 (2) in Verbindung mit § 42 (4) a) und § 41 (3) der RuVO des TFV.

Der Vorsitzende des KFA – Jugendausschuss und der Staffelleiter der B – Junioren des KFA Ostthüringen erhalten jeweils eine Verwarnung aufgrund der Kenntnis und des Deckens rechtswidriger Vergehen des Vereins SV Blau – Weiß Niederpöllnitz e.V. in Zusammenhang mit unberechtigten Spielereinsätzen bei Freundschaftsspielen zu Beginn der Spielzeit 2018 / 2019.
(Urteil vom 07.03.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)

Urteil SO 43 – 18 / 19
Der Widerspruch des Vereins SV Blau – Weiß Niederpöllnitz e. V. gegen die Strafanordnung mit dem Aktenzeichen 00075-18/19-SpA OTH, ausgestellt durch den Spielleiter der Kreisoberliga des KFA Ostthüringen vom 13.03.2019, ist zulässig sowie teilweise begründet und wird durch das Sportgericht des KFA Ostthüringen aufgehoben. Durch den eingelegten Widerspruch des Vereins SV Blau – Weiß Niederpöllnitz e.V. hat die Strafanordnung des Spielleiters der Kreisoberliga des KFA Ostthüringen keine Rechtswirksamkeit erlangt.

Der Spieler P.M. vom Verein SV Blau – Weiß Niederpöllnitz e.V. wird mit einer Pflichtspielsperre von zwei Spieltagen und einer Geldstrafe in Höhe von 50,- € wegen unsportlichem Verhalten gegenüber seinem Gegenspieler, nachdem er zuvor selbst Opfer einer sportwidrigen Handlung geworden ist, beim Spiel Nr. 138 der Kreisoberliga zwischen SV Blau – Weiß Niederpöllnitz und SV Elstertal Bad Köstritz, ausgetragen am 09.03.2019 in Niederpöllnitz belegt, § 42 (4) a) in Verbindung mit § 41 (6) der RuVO des TFV. Es wird der Sofortvollzug vom Sportgericht angeordnet.
(Urteil vom 22.03.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)

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