Urteil SO 40 – 18 / 19
Der Trainer P.K. vom Verein FC Altenburg e.V. erhält wegen unsportlichem Verhalten und grob unsportlichem Verhalten beim Spiel Nr. 140 der Kreisoberliga zwischen dem 1.FC Greiz und FC Altenburg, ausgetragen am 09.03.2019 in Greiz, ein Innenraumverbot von 7 Pflichtspieltagen sowie eine Geldstrafe in Höhe von 100,- € auferlegt, § 42 (4) a) und b) in Verbindung mit § 41 (3 und 4) sowie § 40 (1) a) der RuVO des TFV. Für die Dauer des Innenraumverweises darf die Person P.K. auch nicht als Spieler agieren, für die verhängte Spielsperre wird der Sofortvollzug vom Sportgericht verhängt, § 30 (4) der RuVO des TFV. (Urteil vom 28.03.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)
Urteil SO 41 – 18 / 19
Der Trainer K.B. vom Verein SV Elstertal Bad Köstritz e.V. erhält wegen unsportlichem Verhalten beim Spiel Nr. 138 der Kreisoberliga zwischen dem SV Blau – Weiß Niederpöllnitz und SV Elstertal Bad Köstritz, ausgetragen am 09.03.2019 in Niederpöllnitz, ein Innenraumverbot von 3 Pflichtspieltagen sowie eine Geldstrafe in Höhe von 60,- € auferlegt, § 42 (4) a) in Verbindung mit § 41 (3 und 4) sowie § 40 (1) a) der RuVO des TFV. Für die Dauer der verhängten Sperrstrafe wird der Sofortvollzug vom Sportgericht verhängt, § 30 (4) der RuVO des TFV. (Urteil vom 28.03.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)
Urteil SO 43 – 18 / 19
Der Widerspruch des Vereins SV Blau – Weiß Niederpöllnitz e. V. gegen die Strafanordnung mit dem Aktenzeichen 00075-18/19-SpA OTH, ausgestellt durch den Spielleiter der Kreisoberliga des KFA Ostthüringen vom 13.03.2019, ist zulässig sowie teilweise begründet und wird durch das Sportgericht des KFA Ostthüringen aufgehoben. Durch den eingelegten Widerspruch des Vereins SV Blau – Weiß Niederpöllnitz e.V. hat die Strafanordnung des Spielleiters der Kreisoberliga des KFA Ostthüringen keine Rechtswirksamkeit erlangt.
Der Spieler P.M. vom Verein SV Blau – Weiß Niederpöllnitz e.V. wird für die nächsten 2 zur Austragung kommenden Pflichtspiele wegen unsportlichem Verhalten gegenüber seinem Gegenspieler, nachdem er zuvor selbst Opfer einer sportwidrigen Handlung geworden ist, gesperrt, § 42 (4) a) in Verbindung mit § 41 (6) der RuVO des TFV. Des Weiteren wird dem Spieler P.M. ein Strafgeld in Höhe von 50,- € auferlegt, § 42 (4) a) der RuVO des TFV. (Urteil vom 22.03.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)
Urteil SO 45 – 18 / 19
Das Spielergebnis des Spiels Nr. 089 der 1.Kreisklasse Staffel D des KFA Ostthüringen zwischen LSV 1889 Altkirchen II und SG TSV Monstab – Lödla II wird aufgrund des verschuldeten Nichtantritts der Mannschaft SG TSV Monstab - Lödla II mit 2:0 Toren und 3 Punkten für die Mannschaft LSV 1889 Altkirchen II gewertet, § 14 Ziffer 2 (1) der SpO des TFV sowie § 43 (10) und § 40 b) der RuVO des TFV.
Dem Verein TSV Monstab – Lödla e.V. wird als sportrechtlich haftendem Verein der SG TSV Monstab – Lödlawegen wiederholtem, verschuldeten Nichtantritt der Mannschaft SG TSV Monstab – Lödla II eine Geldstrafe in Höhe von 150,- € ausgesprochen, § 43 (10) der RuVO des TFV sowie Infoheft des KFA Ostthüringen, Spieljahr 2018/2019, Gebühren – und Strafenkatalog, Seite 56. (Urteil vom 30.03.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)
Urteil SO 46 – 18 / 19
Der Verein TSV Monstab - Lödla e.V. als sportrechtlich haftender Verein der SG TSV Monstab – Lödla wird aufgrund des Rückzugs der 2. Männermannschaft aus dem Spielbetrieb der 1.Kreisklasse Staffel D des KFA Ostthüringen im Spieljahr 2018 / 2019 mit einem Strafgeld in Höhe von 200,- € belegt, § 43 (8) der RuVO des TFV sowie Gebühren – und Strafenkatalog des KFA Ostthüringen, Informationsheft für das Spieljahr 2018 / 2019, Seite 56. Die bisher ausgetragenen Spielergebnisse der Mannschaft SG TSV Monstab – Lödla II in der 1.Kreisklasse Staffel D des KFA Ostthüringen werden annulliert, § 14 Ziffer 4 (3) der SpO des TFV. (Urteil vom 31.03.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)
Urteil SO 48 – 18 / 19
Der Verein Eurotrink Kickers FCL Gera e.V. als sportrechtlich haftender Verein der SG Eurotrink Gera wird aufgrund des Rückzugs der F 2– Juniorenmannschaft aus dem Spielbetrieb der Kreisoberliga Staffel B des KFA Ostthüringen im Spieljahr 2018 / 2019 mit einem Strafgeld in Höhe von 100,- € belegt, § 43 (8) der RuVO des TFV sowie Gebühren – und Strafenkatalog des KFA Ostthüringen, Informationsheft für das Spieljahr 2018 / 2019, Seite 56. Die bisher ausgetragenen Spielergebnisse der Mannschaft SG Eurotrink Gera II in der F – Juniorenkreisoberliga Staffel B werden annulliert und die F – Juniorenmannschaft der SG Eurotrink Gera II steht als erster Absteiger fest und wird in die unterste aufstiegsberechtigte Spielklasse zurückgestuft, für den Fall, dass es in der nächsten Spielzeit 2019 / 2020 eine Kreisoberliga und eine Kreisliga bei den F – Junioren des KFA Ostthüringen geben sollte, § 14 Ziffer 4 (3) der SpO des TFV ( Urteil vom 01.04.2019; das Urteil ist rechtskräftig! )
Urteil SO 49 – 18 / 19
Der Protest gegen die Spielwertung des Spiels Nr. 650277144 der Kreisliga Staffel B zwischen SG FC Motor Zeulenroda II und SV Blau – Weiß 90 Greiz, ausgetragen am 31.03.2019 in Triebes, eingelegt durch den Verein Triebeser SV e.V., wird vom Sportgericht des KFA Ostthüringen als inhaltlich unbegründet kostenpflichtig zurückgewiesen. Somit bleibt das Spielergebnis mit 3 Punkten und 2 : 8 Toren für die Mannschaft SV Blau – Weiß 90 Greiz bestehen. Die eingezahlten Protestgebühren sind gemäß § 33 (4) in Verbindung mit § 34 der RuVO des TFV verfallen. (Urteil vom12.04.2019; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Berufungsfrist noch nicht abgelaufen ist!)
Beschluss SO 50 – 18 / 19
Der Antrag des Vereins Triebeser SV e.V. per Einstweilige Verfügung auf Aussetzung der verhängten Spielsperre des Spielers E.U. von der Mannschaft SG FC Motor Zeulenroda II aufgrund der Strafanordnung AZ 00086-18/19 SpA OTH durch den Spielleiter der Kreisliga Staffel B, Spielsperre von 2 Pflichtspieltagen aufgrund eines Feldverweises erhalten beim Spiel Nr. 144 der Kreisliga Staffel B zwischen SG FC Motor Zeulenroda II und SV Blau – Weiß 90 Greiz, ausgetragen am 31.03.2019 in Triebes, wird vom stellvertretenden Vorsitzenden des Sportgerichts des KFA Ostthüringen zurückgewiesen. Der Spieler E.U. von der Mannschaft SG FC Motor Zeulenroda II bleibt somit weiterhin gesperrt. (Beschluss vom 05.04.2019; der Beschluss ist rechtskräftig!)