KFA Ostthüringen
Kreisfußballausschuss Ostthüringen
Dienstag, 11 Juni 2019 09:09

Urteile des Sportgerichts April 2019 Teil 2 und Mai 2019 Teil 1

geschrieben von Michael Fritsch

Im zweiten Teil des Zeitraums von April 2019 und im ersten Teil des Zeitraums Mai 2019, hatte das Sportgericht des KFA-Ostthüringen über 10 Verfahren zu entscheiden.

Urteil SO 44 – 18 / 19
Der Verein FC Thüringen Weida e.V. erhält aufgrund der Duldung eines unberechtigten Spielereinsatzes des Spielers P.A. vom Verein FC Thüringen Weida e.V. in der Mannschaft vom Hohenölsener SV beim Kreisfreundschaftsspiel Nr. 227 zwischen SG FC Thüringen Weida II und Hohenölsener SV, ausgetragen am 10.03.2019 in Weida, ein Strafgeld in Höhe von 50,- € vom Sportgericht auferlegt.
(Urteil vom14.04.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)

Urteil SO 51 – 18 / 19
Das Spielergebnis des Spiels Nr. 100 der 1.Kreisklasse Staffel A des KFA Ostthüringen zwischen SV Blau – Weiß Zechau – Kriebitzsch II und TSV Windischleuba wird aufgrund des verschuldeten Nichtantritts der Mannschaft SV Blau – Weiß Zechau - Kriebitzsch II mit 2:0 Toren und 3 Punkten für die Mannschaft TSV Windischleuba gewertet, § 14 Ziffer 2 (1) der SpO des TFV sowie § 43 (10) und § 40 b) der RuVO des TFV.
Dem Verein SV Blau – Weiß Zechau - Kriebitzsch e.V. wird wegen wiederholtem, verschuldeten Nichtantritt der Mannschaft SV Blau – Weiß Zechau - Kriebitzsch II eine Geldstrafe in Höhe von 150,- € ausgesprochen, § 43 (10) der RuVO des TFV sowie Infoheft des KFA Ostthüringen, Spieljahr 2018/2019, Gebühren – und Strafenkatalog, Seite 56.
(Urteil vom 17.04.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)

Urteil SO 52 – 18 / 19
Der Spieler S.B. vom Verein TSV 1880 Rüdersdorf e.V. erhält wegen des Begehens einer Tätlichkeit gegenüber seinem Gegenspieler beim Spiel Nr. 074 der 1.Kreisklasse Staffel B des KFA Ostthüringen zwischen TSV 1880 Rüdersdorf II und SG SV 1876 Gera - Pforten II, ausgetragen am 31.03.2019 in Rüdersdorf, eine Pflichtspielsperre von 6 Spieltagen sowie ein Strafgeld in Höhe von 60, - € auferlegt, § 42 (4) e) der RuVO des TFV.
(Urteil vom 29.04.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)

Urteil SO 53 – 18 / 19
Der Spieler F.W. von der Mannschaft SG SV 1876 Gera – Pforten II erhält wegen Begehens einer Tätlichkeit in einem minderschweren Fall gegenüber seinem Gegenspieler, nachdem er zuvor selbst Opfer einer sportwidrigen Handlung geworden ist, beim Spiel Nr. 074 der 1.Kreisklasse Staffel B des KFA Ostthüringen zwischen TSV 1880 Rüdersdorf II und SG SV 1876 Gera - Pforten II, ausgetragen am 31.03.2019 in Rüdersdorf, eine Pflichtspielsperre von 3 Spieltagen sowie ein Strafgeld in Höhe von  30, - € auferlegt, § 42 (4) e) in Verbindung mit § 41 (6) der RuVO des TFV.                                                                                                                                         
(Urteil vom 29.04.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)

Urteil SO 54 – 18 / 19
Der Verein SV Motor Altenburg e.V. wird aufgrund Nichtgewährleistung von Ordnung und Sicherheit in Verbindung mit dem Abbrennen von Pyrotechnik unmittelbar nach dem Abpfiff des Spiels Nr. 099 der 1.Kreisklasse Staffel A des KFA Ostthüringen zwischen SV Motor Altenburg und SV Rositz II, ausgetragen am 14.04.2019 in Altenburg, zu einem Strafgeld in Höhe von 50,- € verurteilt, § 43 (16) der RuVO des TFV in Verbindung mit § 9 Ziffer 1 Satz 1 und 2 der Spielordnung des TFV.
(Urteil vom 27.04.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)

Urteil SO 55 – 18 / 19
Der Verein SV Rositz e.V. wird aufgrund des Abbrennens von Pyrotechnik durch Zuschauer, die dem Verein SV Rositz e.V. zuzurechnen sind, unmittelbar nach dem Abpfiff des Spiels Nr. 099 der 1.Kreisklasse Staffel A des KFA Ostthüringen zwischen SV Motor Altenburg und SV Rositz II, ausgetragen am 14.04.2019 in Altenburg, zu einem Strafgeld in Höhe von 120,- € verurteilt, § 43 (16) der RuVO des TFV in Verbindung mit § 9 Ziffer 1 Satz 3 der Spielordnung des TFV.
(Urteil vom 27.04.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)

Urteil SO 56 – 18 / 19
Der Verein SV Elstertal Bad Köstritz e.V. wird wegen des dritten, verschuldeten Spielabbruchs aufgrund verminderter Spieleranzahl der Mannschaft SV Elstertal Bad Köstritz II beim Spiel Nr. 103 der 1.Kreisklasse Staffel B zwischen TSV 1880 Rüdersdorf und SV Elstertal Bad Köstritz II, ausgetragen am 27.04.2019 in Rüdersdorf, zu einer Geldstrafe in Höhe von 200, - € vom Sportgericht des KFA Ostthüringen verurteilt, § 43 (7) der RuVO des TFV.
Die Mannschaft SV Elstertal Bad Köstritz II wird mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme am Spielbetrieb ausgeschlossen und wird auf den letzten Platz der 1.Kreisklase Staffel B des KFA Ostthüringen gesetzt, § 8 Ziffer 13 (2) und § 14 Ziffer 4 (1 und 2) der SpO des TFV.

Die bisher ausgetragenen Punktspielergebnisse mit Beteiligung der Mannschaft SV Elstertal Bad Köstritz II in der 1. Kreisklasse Staffel B bleiben bestehen. Die restlichen Spiele mit Beteiligung der Mannschaft SV Elstertal Bad Köstritz II werden mit 2 : 0 Toren und 3 Punkten für die gegnerische Mannschaft gewertet, § 14 der SpO des TFV.
Eine Spielwertung des Spiels TSV 1880 Rüdersdorf II und SV Elstertal Bad Köstritz II erfolgt mit 5:0 Toren und drei Punkte für den TSV 1880 Rüdersdorf II, so wie der Spielstand zum Zeitpunkt des Spielabbruchs gewesen ist.
(Urteil vom 15.05.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)

Urteil SO 58 – 18 / 19
Der Trainer T.M. vom Verein SV Eintracht Ponitz e.V. erhält wegen unsportlichem Verhalten gegenüber dem Schiedsrichter beim Spiel Nr. 147 der Kreisliga Staffel A zwischen SV Löbichau und SV Eintracht Ponitz, ausgetragen am 04.05.2019 in Löbichau, ein Innenraumverbot von 3 Pflichtspieltagen sowie eine Geldstrafe in Höhe von 70,- € auferlegt, § 42 (4) a) sowie § 40 (1) a) der RuVO des TFV.
Für den Innenraumverweis wird der Sofortvollzug vom Sportgericht verhängt, § 30 (4) der RuVO des TFV.
(Urteil vom 23.05.2019; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Berufungsfrist noch nicht abgelaufen ist!)

Urteil SO 59 – 18 / 19
Der Trainer A.M. vom Verein Post SV Gera e.V. erhält wegen Beleidigung des Schiedsrichters beim Spiel Nr. 146 der Kreisliga Staffel A zwischen FSV Langenleuba - Niederhain und Post SV Gera, ausgetragen am 05.05.2019 in Langenleuba - Niederhain, ein Innenraumverbot von 3 Pflichtspieltagen sowie eine Geldstrafe in Höhe von 70,- € auferlegt, § 42 (4) d) sowie § 40 (1) a) der RuVO des TFV.
Für den Innenraumverweis wird der Sofortvollzug vom Sportgericht verhängt, § 30 (4) der RuVO des TFV.
(Urteil vom 24.05.2019; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Berufungsfrist noch nicht abgelaufen ist!)

Urteil SO 60 – 18 / 19
Der Verein FSV Mohlsdorf e.V. wird aufgrund des Rückzugs der D– Juniorenmannschaft aus dem Spielbetrieb der Kreisliga Staffel B des KFA Ostthüringen im Spieljahr 2018 / 2019 mit einem Strafgeld in Höhe von 100,- € belegt, § 43 (8) der RuVO des TFV sowie Gebühren – und Strafenkatalog des KFA Ostthüringen, Informationsheft für das Spieljahr 2018 / 2019, Seite 56.
Die bisher ausgetragenen Spielergebnisse der Mannschaft FSV Mohlsdorf in der D – Juniorenkreisliga Staffel B bleiben erhalten. Die restlichen Spiele mit Beteiligung der Mannschaft FSV Mohlsdorf
werden mit 2 : 0 Toren und 3 Punkten für die jeweils gegnerische Mannschaft gewertet, § 14 Ziffer 4 (2) der SpO des TFV.
(Urteil vom 15.05.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)

Wir verwenden Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service bieten zu können. Durch die weitere Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden.