KFA Ostthüringen
Kreisfußballausschuss Ostthüringen
Sonntag, 07 Juli 2019 15:28

Urteile des Sportgerichts Juni 2019 Teil 2

geschrieben von Michael Fritsch

Im zweiten Teil des Zeitraums Juni 2019 hatte das Sportgericht des KFA-Ostthüringen über drei Verfahren zu entscheiden.

 

Urteil SO 75 – 18 / 19

Der Trainer J.B. vom Verein 1.FC Greiz e.V. wird wegen eines Innenraumverweises aufgrund unsportlichen Verhaltens gegenüber dem amtierenden Schiedsrichter beim Spiel Nr. 82 der Kreisoberliga der E – Junioren des KFA Ostthüringen zwischen FC Motor Zeulenroda und 1.FC Greiz, ausgetragen am 01.06.2019 in Zeulenroda, zu einem Innenraumverbot von 2 Pflichtspieltagen und einer Geldstrafe in Höhe von 40,- € verurteilt, § 42 (4) a) in Verbindung mit § 41 (3) und § 40 (1) a) der RuVO des TFV. Es wird für die Pflichtspielsperre der Sofortvollzug vom Sportgericht ausgesprochen, § 30 (4) der RuVO des TFV.

(Urteil vom 24.06.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)

Urteil SO 77 – 18 / 19

Der Spieler A.S. vom Verein Weißbacher SV 1951 e.V. wird wegen einer Beleidigung gegenüber dem amtierenden Schiedsrichter beim Spiel Nr. 127 der 1.Kreisklasse Staffel B des KFA Ostthüringen zwischen Weißbacher SV 1951 und VfL Gera 1990 II, ausgetragen am 02.06.2019 in Weißbach, zu einer Pflichtspielsperre von 4 Spieltagen und einer Geldstrafe in Höhe von 50,- € verurteilt, § 42 (4) d) der RuVO des TFV.  Es wird für die Pflichtspielsperre der Sofortvollzug vom Sportgericht ausgesprochen, § 30 (4) der RuVO des TFV. Die Spielsperre behält ihre Gültigkeit auch nachSpieljahresende und bei einem Vereinswechsel. Der Spieler ist für sämtlichen Spielbetrieb seines Vereins gesperrt. 

(Urteil vom 21.06.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)

Urteil SO 81 – 18 / 19

Der Spieler D.E. vom Verein SV Eintracht Ponitz e.V. wird wegen einer minderschweren Tätlichkeit gegenüber seinem Gegenspieler, nachdem er zuvor selbst Opfer einer sportwidrigen Handlung geworden ist, beim Spiel Nr. 176 der Kreisliga Staffel A des KFA Ostthüringen zwischen SV Eintracht Ponitz und SV Blau – Weiß Zechau - Kriebitzsch, ausgetragen am 16.06.2019 in Ponitz, zu einer Pflichtspielsperre von 4 Spieltagen und einer Geldstrafe in Höhe von 50,- € verurteilt, § 42 (4) e) in Verbindung mit § 41 (6) der RuVO des TFV.  Es wird für die Pflichtspielsperre der Sofortvollzug vom Sportgericht ausgesprochen, § 30 (4) der RuVO des TFV. Die Spielsperre behält ihre Gültigkeit auch nachSpieljahresende und bei einem Vereinswechsel. Der Spieler ist für sämtlichen Spielbetrieb seines Vereins gesperrt.

(Urteil vom 02.07.2019; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Berufungsfrist noch nicht abgelaufen ist!)

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