KFA Ostthüringen
Kreisfußballausschuss Ostthüringen
Donnerstag, 12 September 2019 10:16

Urteile des Sportgerichts des KFA Ostthüringen für die Monate August 2019 und September 2019 Teil 1

geschrieben von Michael Fritsch

Im ersten Teil des Zeitraums von August - September 2019 , hatte das Sportgericht des KFA-Ostthüringen über 8 Verfahren zu entscheiden.

Urteil SO 01 – 19 / 20

Der Verein Greizer SV e.V. wird aufgrund des Rückzugs der D - Juniorenmannschaft aus dem Spielbetrieb der Kreisliga Staffel B des KFA Ostthüringen zur Zahlung eines Strafgeldes in Höhe von 100,- € verurteilt, § 43 (8) der RuVO des TFV sowie Gebühren – und Strafenkatalog des KFA Ostthüringen, Informationsheft für das Spieljahr 2019 / 2020, Seite 55.

(Urteil vom 16.08.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)

Urteil SO 02 – 19 / 20

Der Verein SV Lok Altenburg e.V. wird als sportrechtlich haftender Verein der SG SV Lok Altenburg aufgrund des Rückzugs der B – Juniorenmannschaft aus dem Spielbetrieb der Kreisliga des KFA Ostthüringen zur Zahlung eines Strafgeldes in Höhe von 100,- € verurteilt, § 43 (8) der RuVO des TFV sowie Gebühren – und Strafenkatalog des KFA Ostthüringen, Informationsheft für das Spieljahr 2019 / 2020, Seite 55.

(Urteil vom 21.08.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)

Urteil SO 03 – 19 / 20

Der Verein SSV Traktor Nöbdenitz e.V. wird aufgrund der Ummeldung der B - Juniorenmannschaft auf verminderte Spieleranzahl beim Spielbetrieb der Kreisliga des KFA Ostthüringen mit einem Strafgeld in Höhe von 50,- € belegt, § 43 (11) der RuVO des TFV sowie Gebühren – und Strafenkatalog des KFA Ostthüringen, Informationsheft für das Spieljahr 2019 / 2020, Seite 51,52 und 55. Der Staffelleiter der B – Junioren, Herr Spfrd. C. R., wird angewiesen, den Spielplan der Kreisliga B – Junioren entsprechend anzupassen und die betreffenden gegnerischen Mannschaften über die Veränderung in Kenntnis zu setzen.

(Urteil vom 02.09.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)

Urteil SO 04 – 19 / 20

Der Spieler B.S. vom Verein SV 1897 Zehma e.V. wird wegen einer groben Unsportlichkeit in Tateinheit mit einer Schiedsrichterbeleidigung sowie Beleidigung des Gegenspielers / gegnerischen Trainers beim Spiel Nr. 005 der Kreisliga Staffel A zwischen SV 1879 Ehrenhain II und SV 1897 Zehma, ausgetragen am 18.08.2019 in Ehrenhain, zu einer Gesamtstrafe in Höhe von 7 Pflichtspieltagen und einer Geldstrafe in Höhe von 80,- € verurteilt, § 42 (4) b) c) und d) der RuVO des TFV.

Es wird für die Pflichtspielsperre der Sofortvollzug vom Sportgericht ausgesprochen, § 30 (4) der RuVO des TFV. Die zuvor erlassene Strafanordnung durch den zuständigen Staffelleiter wird aufgrund Kompetenzüberschreitung aufgehoben. Der Staffelleiter J.S. erhält durch die eigenmächtige Verfahrensweise einen Verweis vom Sportgericht des KFA Ostthüringen ausgesprochen.

(Urteil vom 06.09.2019; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Berufungsfrist noch läuft!)

Beschluss SO 05 – 19 / 20

Die 1. Männermannschaft des Vereins VfL 1990 Gera e.V. wird aufgrund Nichterfüllung von Zahlungsterminen gegenüber dem KFA Ostthüringen und somit von Zahlungsrückständen in Höhe von 230, - € mit sofortiger Wirkung per Einstweiliger Verfügung durch das Sportgericht des KFA Ostthüringen vom Spielbetrieb des KFA Ostthüringen ausgeschlossen, § 39 (2) der RuVO des TFV in Verbindung mit § 19 sowie § 30 (4) der RuVO des TFV.

(Beschluss vom 03.09.2019; der Beschluss ist rechtskräftig!)

Anmerkung:

Die Sperre der 1. Männermannschaft des Vereins VfL 1990 Gera e.V. konnte am 05.09.2019 durch den Vorsitzenden des Sportgerichts wieder aufgehoben werden, da der Verein VfL 1990 Gera e.V. seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem KFA Ostthüringen zwischenzeitlich nachgekommen ist.

Urteil SO 06 – 19 / 20

Der Verein OTG 1902 Gera e.V. wird aufgrund des Rückzugs der F - Juniorenmannschaft aus dem Spielbetrieb der Kreisoberliga Staffel B des KFA Ostthüringen zur Zahlung eines Strafgeldes in Höhe von 100,- € verurteilt, § 43 (8) der RuVO des TFV sowie Gebühren – und Strafenkatalog des KFA Ostthüringen, Informationsheft für das Spieljahr 2019 / 2020, Seite 55. Falls im Spieljahr 2020 / 2021 der KFA Ostthüringen eine Kreisliga im Bereich des F –Juniorenspielbetriebs einrichten sollte, wird bei einer Neuanmeldung der F – Junioren des Vereins OTG 1902 Gera e.V. die Mannschaft in die unterste , aufstiegsberechtigte Klasse / Liga eingeordnet, § 14 Ziffer 4 (3) der SpO des TFV.

(Urteil vom 04.09.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)

Urteil SO 09 – 19 / 20

Der Verein FSV Gößnitz e.V. wird aufgrund des Rückzugs der F2 - Juniorenmannschaft der Spielgemeinschaft FSV Gößnitz aus dem Spielbetrieb der Kreisoberliga Staffel A des KFA Ostthüringen mit einem Strafgeld in Höhe von 100,- € belegt, § 43 (8) der RuVO des TFV sowie Gebühren – und Strafenkatalog des KFA Ostthüringen, Informationsheft für das Spieljahr 2019 / 2020, Seite 55.

Falls im Spieljahr 2020 / 2021 der KFA Ostthüringen eine Kreisliga im Bereich des F –Juniorenspielbetriebs einrichten sollte, wird bei einer Neuanmeldung der F2 – Junioren der Spielgemeinschaft FSV Gößnitz die Mannschaft in die unterste, aufstiegsberechtigte Klasse / Liga eingeordnet, § 14 Ziffer 4 (3) der SpO des TFV.

(Urteil vom 06.09.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)

Urteil SO 10 – 19 / 20

Der Verein ASV Winterdorf e.V. wird aufgrund des Rückzugs der 2. Männermannschaft aus dem Spielbetrieb der 1. Kreisklasse Staffel A des KFA Ostthüringen mit einem Strafgeld in Höhe von 200,- € belegt, § 43 (8) der RuVO des TFV sowie Gebühren – und Strafenkatalog des KFA Ostthüringen, Informationsheft für das Spieljahr 2019 / 2020, Seite 55.

(Urteil vom 10.09.2019; das Urteil ist rechtskräftig!)

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